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Neue Vervielfältiger zur Kapitalwertermittlung für lebenslängliche Nutzungen oder Leistungen

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Nießbrauch

Übertragungen unter Nießbrauchsvorbehalt zählen zu den beliebtesten Instrumenten im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolgeplanung. Nießbrauchslasten sind mit ihrem Kapitalwert erwerbsmindernd zu berücksichtigen. Der Kapitalwert errechnet sich aus dem Jahreswert multipliziert mit dem jeweils maßgeblichen Vervielfältiger.

Neues BMF-Schreiben

Die Finanzverwaltung hat mit Schreiben vom 9.12.2024 (IV D 4 - S 3104/19/10001 :010) die für Bewertungsstichtage ab 2025 geltenden Vervielfältiger bekannt gegeben. Die Multiplikatoren wurden nach der am 21.8.2024 veröffentlichten Sterbetafel 2021/2023 des Statistischen Bundesamtes unter Verwendung eines Zwischenzinses und Zinseszinssatzes von 5,5 Prozent errechnet.

Stand: 28. Januar 2025

Bild: RioPatuca Images - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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Sie haben Fragen zu einem Thema? Steuerberater Daniel Mahler und sein Team in Alfeld kümmern sich um Ihre Anliegen, beraten Sie zu steuerlichen Themen und unterstützen Sie bei Ihren laufenden Tätigkeiten der Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung.

Steuerberater Daniel Mahler
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